Endlich einmal entscheidet das Gericht auf Kreta: Als Asylsuchender darf Niom nicht für das Steuern des eigenen Bootes kriminalisiert werden!
Der 19-Jährige Medizinstudent Niom floh gemeinsam mit seiner schwangeren Frau aus dem vom Krieg erschütterten Sudan. Bei ihrer Ankunft in Griechenland erwartete sie jedoch nicht die gesuchte Sicherheit. Niom wurde von seiner Frau getrennt, inhaftiert und wegen „Menschenschmuggels“ angeklagt, mit der Aussicht auf eine lebenslange Haft. Und das nur, weil er das Boot steuerte, mit dem sie Griechenland erreichten. Mit dem Urteil vom 29. Juli 2025 wurde Niom freigesprochen – ein richtiges Urteil, jedoch keine Wiedergutmachung.
Wie tausende andere wurde Niom direkt nach seiner Ankunft in Untersuchungshaft genommen. Sein Antrag, den Prozess unter Bewährung abzuwarten, um bei der Geburt seines Kindes anwesend zu sein wurde abgelehnt. Das müsste jedoch nicht sein: Unter bestimmten Bedingungen, z. B. wenn man sich regelmäßig bei der Polizei meldet, kann es einer Person gestattet werden, außerhalb des Gefängnisses auf ihren Gerichtstermin zu warten. Während dies weißen europäischen Angeklagten oft gestattet wird, kommen Drittstaatsangehörige, insbesondere wenn es sich um rassifizierte Personen handelt, meist automatisiert in Untersuchungshaft. Und das nicht nur ohne Rücksicht auf die persönliche Situation der Betroffenen, sondern auch trotz wiederholter Verurteilung dieser Praxis sowie der unmenschlichen Bedingungen in griechischen Gefängnissen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch sein Antrag, den Prozess zu verschieben, damit seine hochschwangere Frau als Hauptzeugin aussagen kann, wurde abgelehnt. All das ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines Systems, das flüchtenden Menschen systematisch den Zugang zu Gerechtigkeit versperrt.
Umso überraschender war der Freispruch für Niom! Das Gericht akzeptierte das Argument der Verteidigung, dass er als Asylbewerber, der vor dem Krieg im Sudan flieht, nicht für das Steuern des Bootes kriminalisiert werden darf. Nicht nur die belastende Inhaftierung ist somit beendet, auch kann er seiner Frau bei der Geburt ihres Kindes beistehen.
Diese Entscheidung ist nicht nur menschlich nachvollziehbar, sondern vor allem auch rechtlich notwendig und steht im Einklang mit dem internationalen Recht. Selbst Griechenlands Gesetze sehen an sich eine Nichtbestrafung vor, wenn es Asylsuchende selbst sind, die sich selbst oder anderen bei der unerlaubten Migration helfen. In der Realität reicht es in Griechenland jedoch aus, ein Boot zu steuern oder eine andere Aufgabe an Bord zu erfüllen, um des Schmuggels schuldig befunden zu werden – unabhängig von der Rolle oder dem Hintergrund der betreffenden Person.
Erstmals gab es im vergangenen Monat bereits auf Samos Gerichtsurteile, in denen der Asylstatus eines Angeklagten ausdrücklich als Grund für einen Freispruch anerkannt wurde. Nun glückte auch Nioms Verteidigung mit diesem Argument. Die heutige Entscheidung hat damit auch über den Einzelfall hinweg größte Bedeutung. Wir hoffen, dass sie sich auch für zukünftige Fälle positiv auswirken kann.
Wir freuen uns außerordentlich für Niom und seine Familie. Dieses Urteil trägt außerdem eine wichtige Botschaft: Es stellt sich klar gegen die systematische Kriminalisierung von Schutzsuchenden und sollte als Präzedenzfall für zukünftige Verfahren dienen!